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Klasse AM
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Rollerführerschein | Klasse AM
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Klasse AM
Klasse AM
Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
