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Klasse L & T

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Traktor Ausbildung | Klasse L & T

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Klasse L

Die Fahrschulklasse L erlaubt, das Fahren von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren